Hochwasser-Soforthilfe gestrichen
Schwere Unwetterschäden nehmen immer mehr zu – dies stellt für den Staat ein unkalkulierbares finanzielles Risiko dar. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, ab 2019 die Soforthilfen bei Hochwasserschäden einzustellen. Hausbesitzer müssen sich spätestens jetzt eigenverantwortlich um die Absicherung ihres Hauses gegen Elementarschäden kümmern.
Die Erinnerung an die schweren Verwüstungen durch die Orkantiefs „Elvira“ und „Friederike“ Anfang Juni 2016 ist bei vielen Menschen noch frisch.
Klimaforscher gehen davon aus, dass in Bayern mit einer Zunahme von extremen Witterungsereignissen zu rechnen ist. In der Konsequenz sollte sich jeder Hausbesitzer gegen sogenannte Elementarschäden absichern. Als Elementarschäden bezeichnet man hauptsächlich Schäden, die durch Überschwemmung und Rückstau sowie Hochwasser entstehen. Aber auch die Risiken durch Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen gehören dazu.
Angesichts der Zunahme von Unwetterschäden beschloss die Bayerische Staatsregierung Ende März 2017, Unwetteropfern ab dem 1. Juli 2019 keine staatlichen Soforthilfen mehr zu gewähren, sofern ein Gebäude versicherbar gewesen wäre. Das bedeutet für alle Hausbesitzer, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und – falls noch nicht geschehen – eine Elementarversicherung abzuschließen. Denn die Absicherung der eigenen Immobilie ist gleichbedeutend mit der Absicherung der eigenen Existenz.
Über 99 Prozent der Gebäude in Bayern sind versicherbar
Ein weit verbreitetes Vorurteil lautet, dass Gegenden in der Nähe von Gewässern ohnehin nicht versicherbar seien. Außerdem koste der Elementarschutz ein kleines Vermögen. Dass diese Meinung nicht auf Fakten basiert, beweist die Elementarversicherung der Versicherungskammer Bayern:
Über 99 Prozent der Gebäude kann die Versicherungskammer Bayern problemlos versichern. In den meisten Fällen ist die umfassende Absicherung für das Haus sogar günstiger als die KFZ-Versicherung – eben Vollkasko für das Zuhause.
Fazit: Häuslebesitzer sollten bald aktiv werden und eine Elementarversicherung in ihre Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung einschließen lassen. Denn Hochwasser kann sowohl am Gebäude als auch an der Einrichtung verheerende Schäden anrichten. Dass ein Gebäude nicht versicherbar ist, trifft nur auf einen winzigen Prozentsatz an Hauseigentümern zu. Diese können auch in Zukunft auf Hochwasser-Soforthilfe vom Staat hoffen. Sprechen Sie mit Ihrem Sparkassen-Berater. Er berät Sie gerne!