So nutzen Sie die neue Eigenheimförderung am besten für Ihre Finanzierung

eingestellt von Verena Wimmer am 24. Oktober 2018

Wer in Bayern ein Eigenheim zur Selbstnutzung baut oder kauft, kann dafür eine besonders attraktive Förderung vom Staat erhalten. Familien, die die Einkommensgrenzen einhalten und zum ersten Mal ein selbstgenutztes Eigenheim kaufen oder bauen, können zehn Jahre lang ein Baukindergeld von 1200 Euro pro Kind und Jahr bekommen. Der Freistaat stockt diese Förderung um ein Bayerisches Baukindergeld Plus in Höhe von weiteren 300 Euro pro Kind und Jahr auf. Zusammen mit der Bayerischen Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10.000 Euro kann eine vierköpfige Familie über einen Zeitraum von zehn Jahren eine Förderung von insgesamt 40.000 Euro erhalten, erklärt die LBS Bayern. Das bietet einen starken Anreiz für Menschen in Bayern, Wohneigentum zu schaffen oder zu erwerben und so vom Zinstief zu profitieren sowie für das Alter vorzusorgen.

Baukindergeld - Eigenheimzulage

 

Das Baukindergeld vom Bund ist nach Einzug bei der bundeseigenen Förderbank KfW zu beantragen. Einen Anspruch können Familien mit Kindern und Alleineerziehende haben, die ab dem 1. Januar 2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung für ihr Eigenheim erhalten haben. Zusätzlich gelten Einkommensgrenzen. Zum Beispiel wird eine Familie mit einem Kind gefördert, wenn ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet. Maximal wird das Baukindergeld für zehn Jahre gewährt. Wer in diesen Genuss kommt, kann zusätzlich das Bayerische Baukindergeld Plus erhalten. Dieses kann bei der BayernLabo, der Förderbank des Freistaats, beantragt werden.

Da beide Leistungen jährlich ausbezahlt werden, empfiehlt es sich, diese Summen als Sonderzahlungen in der Finanzierung einzuplanen. So kann man schneller schuldenfrei werden und das Zinsänderungsrisiko reduzieren. Dies ist zum Beispiel bei einem Bausparkombikredit möglich, wie die Bayerische Landesbausparkasse erklärt. Alternativ können die Baukindergeldzahlungen in einen eigenen Bausparvertrag fließen, mit dem Vorsorge für spätere Renovierungen oder Umbauwünsche getroffen wird.

Die Bayerische Eigenheimzulage kann ebenfalls bei der BayernLabo beantragt werden. Anders als das Baukindergeld können auch Haushalte ohne Kinder diesen Zuschuss erlangen. Zu den Voraussetzungen zählt unter anderem, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt seit mindestens einem Jahr in Bayern liegt oder seit mindestens einem Jahr dauerhaft einer Erwerbstätigkeit in Bayern nachgegangen wird. Außerdem muss der notarielle Kaufvertrag nach dem 30. Juni 2018 abgeschlossen worden sein. Darüber hinaus gelten auch hier Einkommensgrenzen – zum Beispiel 50.000 Euro zu versteuerndes jährliches Einkommen bei einem Einpersonenhaushalt und 90.000 Euro bei einem Haushalt mit einem Kind.

Da die Förderung erst nach dem Einzug ausgezahlt wird, ist es sinnvoll, diesen Betrag für Ausgaben einzuplanen, die dann erst anstehen, rät die LBS Bayern. Dies kann etwa bei einem Kauf vom Bauträger die Zahlung der letzten Rate sein, die nach vollständiger Fertigstellung fällig ist. Aber auch für andere Kosten wie eine Garage, die Gartenanlage oder Modernisierungen nach dem Einzug kann die Summe vorgesehen werden.

Wichtig ist, dass für die Inanspruchnahme der Förderung neben anderen Voraussetzungen auch Antragsfristen gelten. Unsere Baufinanzierungsberaterinnen und -berater helfen bei der optimalen Einbindung der Förderung in Ihre individuelle Finanzierung und sind gerne unter Tel. 0851 398-1881 erreichbar. Informieren Sie sich zum Thema Baufinanzierungen auch auf unserer Homepage. Es lohnt sich.

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