Sparkasse Passau – Abschaffung des Verwahrentgeltes
Update 21.07.2022: Einlagezinserhöhung der EZB: Sparkasse Passau verzichtet ab 27.07.22 auf Verwahrentgelt
Die Europäische Zentralbank (EZB) läutet den Ausstieg aus der jahrelangen Negativzinspolitik ein. Der EZB-Rat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Leitzinsen im Euroraum mit Wirkung zum 27.07.2022 um jeweils 0,5 Prozentpunkte anzuheben.
Christoph Helmschrott, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Passau, zur heute beschlossenen Einlagezinsanpassung der EZB: “Wir halten Wort: Mit der Erhöhung der Einlagenfazilität der EZB verzichten wir auf eine weitere Erhebung von Verwahrentgelten.“
Konkret bedeute dies, dass taggleich ab dem 27.07.2022 kein Verwahrentgelt mehr für alle Guthaben über 100.000 Euro auf Giro- und Anlagekonten erhoben wird.
Der Zinsanstieg bedeute allerdings keine Entwarnung für Sparer, betont Helmschrott. Auch wenn aktuell die Zinsen steigen, sei der Blick auf den Realzins entscheidend. Der Realzins ist der Nominalzins unter Berücksichtigung der Inflation beziehungswiese der Deflation. „Die Realzinsen sind weiterhin negativ und historisch tief. Grund genug also, seine Geldanlage auf den Prüfstand zu stellen“, so Helmschrott.
Positive Zinsentwicklung an Kunden weitergeben: Sparkasse Passau kündigt Abschaffung des Verwahrentgeltes an
Die Europäische Zentralbank (EZB) läutet den Ausstieg aus der jahrelangen Negativzinspolitik ein. Der EZB-Rat hat am 09. Juni beschlossen, bei seiner nächsten Sitzung am 21. Juli die Leitzinsen im Euroraum um jeweils 0,25 Prozentpunkte anzuheben. Im September sei dann „ein größerer Zinsschritt“ möglich.
„Wir haben uns damals die Entscheidung zur Einführung eines Verwahrentgeltes nicht leicht gemacht und vor dem Hintergrund getroffen, dass uns der Einlagenzuwachs in Zeiten negativer Marktzinsen vor große betriebswirtschaftliche Herausforderungen stellt“, erklärt Christoph Helmschrott, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Passau. „Das Verwahrentgelt war eine direkte Folge der sogenannten Einlagenfazilität der Europäischen Zentralbank (EZB). Wenn die EZB den Satz der Einlagenfazilität gemäß ihrer jüngsten Ankündigung im Juli um 0,25 Prozentpunkte anhebt, haben wir für unser Haus entschieden, diese Anpassung unmittelbar proaktiv an unsere Privat- und Firmenkunden weiterzugeben und bis auf Weiteres das Verwahrentgelt ebenfalls um 0,25 Prozentpunkte zu reduzieren.“
Die Sparkasse Passau vereinbart seit 2016 in ihrem Privat- und Firmenkundengeschäft Verwahrentgelte. Es gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro auf Giro- und Anlagekonten. Derzeit zahlen Kundinnen und Kunden auf Guthaben, die den Freibetrag übersteigen, ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,50 % p.a.
„Gerade beim Verwahrentgelt ist es uns wichtig, klar und transparent zu kommunizieren. Wenn der Satz der Einlagenfazilität in einem zweiten Schritt auf null oder in den positiven Bereich angehoben wird, werden wir kein Verwahrentgelt mehr erheben“, führt Helmschrott weiter aus.
Die Zeiten hätten sich geändert: Inzwischen gebe es wieder sichere Renditen auch für kurze Laufzeiten. Grund genug also, seine Geldanlage auf den Prüfstand zu stellen.