Antrags- und Zusagestopp bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Antrags- und Zusagestopp bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)


Achtung! Sofortiger Antrags- und Zusagestopp bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

 

Montagmorgen (24.01.2022) wurden wir von dem sofortigen Antrags- und Zusagestopp bei den nachfolgenden KfW-Programmen überrascht:

  • 261 – BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus
  • 262 – BEG Wohngebäude Kredit Einzelmaßnahmen

 

Den vorläufigen Programmstopp hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen. Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltsführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen.

 

Nachfolgend haben wir für Sie die wesentlichen Punkte aus der offiziellen Pressemitteilung des Bundesministeriums zusammengefasst:

  • Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt, d.h. das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wird auf den 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.
  • Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll.
  • Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden.
  • Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus.
  • Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden.
  • Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
  • Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).

 

Viele Kunden fragen seit gestern bei uns in der Baufinanzierungsberatung an, wie die bereits unterschriebenen KfW-Kreditverträge zu den Programmen 261 und 262 behandelt werden. Wenn die Kreditverträge vom Kunden bereits unterschrieben wurden, so liegt uns in den betreffenden Fällen eine verbindliche Zusage der KfW vor. In diesen Fällen können sich unsere Kunden sicher sein, dass die Förderung auch wie geplant fließt, sofern entsprechend den Plänen und der Bestätigung zum KfW-Antrag die Baumaßnahme umgesetzt wird.

 

Bei Fragen und Anliegen rund um das Thema sind Ihnen die Baufinanzierungsberaterinnen und Baufinanzierungsberater der Sparkasse Passau gerne behilflich.

 

Roland Kobler (0851 398-1810) – Leiter Immobilien
Birgit Müller (0851 398-1864) – Leiterin Baufinanzierungsberatung