Leser fragen, Experten antworten.

Leser fragen, Experten antworten.

PNP-Telefon zu den Themen Energiesparen, Bauen und Modernisieren.

Von der Sparkasse Passau war Eva Stemp als Finanzierungsberaterin mit dabei.

 

Hier die Zusammenfassung aus der Passauer Neuen Presse zu Leser fragen, Experten Antworten zum Nachlesen:

Rund um die Themen Bauen, Energiesparen und Modernisieren haben die PNP-Leser viele Fragen an die Experten gestellt. Am kostenlosen PNP-Telefon standen am Dienstag Alina Hadrian (Schwäbisch Hall), Eva Stemp (Sparkasse Passau) und Franz Lichtenauer (Ingenieurbüro für Energieberatung Lichtenauer & Harslem) zwei Stunden Rede und Antwort.

Eine Auswahl häufig gestellter Fragen:

Zusammengestellt von Reinhold Unger.

Ich habe im Februar 2021 die Baugenehmigung für den Neubau meines Einfamilienhauses erhalten. Dieses ist noch nicht fertiggestellt. Kann ich das Baukindergeld noch beantragen?

Alina Hadrian: Sie können noch von der Förderung profitieren. Voraussetzung ist, dass Sie vor dem 31. März 2021 die Baugenehmigung erhalten haben. Nach Einzug haben Sie sechs Monate Zeit, um die Förderung zu beantragen, spätestens bis zum 31. Dezember 2023. Die zusätzliche Förderung durch das bayerische Baukindergeld ist allerdings bereits Ende 2020 ausgelaufen.

 

Unser denkmalgeschütztes Elternhaus steht zurzeit leer. Da ein Verkauf nicht infrage kommt, wollen wir die Immobilie kernsanieren und anschließend mit vier abgeschlossenen Wohnungen vermieten. Wie ist hier die Vorgehensweise und welche Förderungen können wir nutzen?

Eva Stemp: Bei einer größeren Sanierungsmaßnahme spielt die Baukostenaufstellung der einzelnen Gewerke sowie die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans mit dem Energieeffizienz-Experten Ihrer Wahl eine wichtige Rolle. Bei einem denkmalgeschützten Hauskönnen für die vier entstehenden Wohnungen 600 000 Euro Förderdarlehen mit 30 Prozent Tilgungszuschuss abgerufen werden, also 150 000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit, davon 45 000 Euro als Tilgungszuschuss.

 

Durch die aktuellen Unwetter hatte ich einen großen Hagelschaden an meinem Einfamilienhaus und dem zugehörigen Stadel. Die Fenster und Markisen sowie das Dach müssen erneuert werden. Gibt es Zuschüsse für die notwendige Sanierung?

Stemp: Die Sanierung der Fenster und Markisen ist förderfähig. Die Dachsanierung fällt nicht unter die Förderung, lediglich die Dämmung von Dachflächen, Wänden, Keller und Geschossdecken. Für die Sanierungsmaßnahme sind Angebote von Fachunternehmen einzuholen. Je nach Kostenschätzung gibt es für die einzelnen Maßnahmen ein maximales Förderdarlehen in Höhe von 60 000 Euro pro Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent, also maximal 12 000 Euro.

 

Wir planen den Bau eines möglichst energieeffizienten Eigenheims für unsere vierköpfige Familie.Wo und wie beantragen wir Fördermittel?

Hadrian
: Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten. Wenn Sie sich für die Kreditvariante entscheiden, wird der Zuschuss als Tilgungszuschuss gewährt. Hierzu berät Sie Ihre Hausbank und übernimmt auch die Beantragung. Entscheiden Sie sich für die reine Zuschussvariante, dann erfolgt die Beantragung durch Sie oder einen Bevollmächtigten über das Zuschussportal der KfW. Die Förderung wird als Barzuschuss gewährt und auf Ihr Konto ausgezahlt.

 

Wir haben ein vermietetes Reihenhaus, Baujahr 1980 mit 90 Quadratmetern Wohnfläche und möchten die alte Ölheizung austauschen. Es gibt keinen Gasanschluss, das Dach ist in Ost- West-Richtung. Was ist die beste Lösung, auch im Hinblick auf Fördermittel?

Franz Lichtenauer: Ich würde die Ölheizung durch einen neuen Ölbrennwertkessel ersetzen und auf dem Ostdacheine thermische Solaranlage installieren. Für die Solaranlage bekommen Sie einen Zuschuss von 30 Prozent, für den Austausch der Ölheizung gibt es keine Förderung. Ich baue einen barrierefreien Bungalow als KfW 55- Haus, um mich für das Alter zu rüsten.

 

Seit dem 1. Juli 2021 gibt es ja neue Förderungen der KfW: Ist ein Zuschuss auch ohne die Inanspruchnahme eines Förderdarlehens möglich?

Stemp: Beim Neubau eines Effizienzhauses 55 können Sie den Tilgungszuschuss in Höhe von 26.250 Euro auch ohne ein Förderdarlehender Bank beantragen und zwar direkt über das Zuschussportalder KfW (KfW-Programm 461).

 

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