3 Fragen zum neuen Kontoschutz Gewerbe an unsere Versicherungsspezialistin Katharina Fenzl 

3 Fragen zum neuen Kontoschutz Gewerbe an unsere Versicherungsspezialistin Katharina Fenzl 

 

 

1. Was ist der „Kontoschutz Gewerbe“ und für wen ist diese Absicherung äußerst sinnvoll?

Sie sind Selbständig oder führen einen Gewerbebetrieb? Was würde es für Ihren Betrieb bedeuten, wenn Sie persönlich ausfallen?

Selbständige sowie Gewerbetreibende haben meist keine bzw. keine ausreichende Absicherung, wenn Sie z.B. aufgrund einer Krankheit für längere Zeit Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können. Dies kann mitunter auch verschiedene Gründe haben. Meist muss man ausführliche Fragen zum Gesundheitszustand beantworten, was wiederum oft zum Ausschluss oder Ablehnung der gewünschten Vorsorge führt. Für Selbständige bzw. Gewerbetreibende hat diese „Vorsorgelücke“ gravierende Folgen mit großen finanziellen Einbußen. Allzu oft endet dies auch leider in einer Insolvenz. Mit dem KontoSchutz Gewerbe können Sie sich ohne großen Aufwand und ohne Gesundheitsfragen eine individuelle finanzielle Stütze sichern, um z.B. die Höhe der monatlichen Fixkosten zudecken.  

 

2. Wann und was leistet der Kontoschutz Gewerbe?

Mit dem Kontoschutz Gewerbe haben Sie die Möglichkeit sich gegen Arbeitsunfähigkeit, den Eintritt einer schweren Erkrankung (wie z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs), gegen Todesfall sowie auch einer Insolvenz  abzusichern. Das bedeutet für Sie, sobald ein versichertes Risiko eintritt, erhalten Sie nach Ablauf der evtl. Karenzzeit bzw. Wartezeit die vereinbarte Leistung. Alle „Bausteine“ können jeweils einzeln vereinbart werden. Die Höhe der Geld-Leistungen daraus legen Sie fest. Ein großer Vorteil ist bei dieser  Vorsorge, dass Sie keine Gesundheitsfragen beantworten müssen. Es gelten lediglich verlängerte Wartezeiten für ausschließlich benannte Krankheiten, aufgrund derer Sie in den letzten 12 Monaten in  Behandlung oder Beratung waren.

 

3. Was kostet diese Absicherung bzw. wie flexibel ist die Vertragsgestaltung?

Die Höhe des Beitrages ist abhängig von den vereinbarten Leistungen. Der Beitrag dieser Absicherung wird automatisch monatlich Ihrem Girokonto belastet. Sofern Sie nicht kündigen verlängert sich die Laufzeit Ihrer Absicherung jeweils um einen weiteren Monat. Sie können diese mit einer 14 –tägigen Frist zum Monatsende kündigen. Sie bleiben also steht‘s flexibel!

Damit wir Ihnen einen konkreten Vorschlag zukommen lassen können, kontaktieren Sie bitte Ihren persönlichen Berater. Hier erhalten Sie alle Beiträge sowie Leistungen detailliert. 

 

Vergewissern Sie sich und Fragen Sie nach!  Unsere Berater zeigen Ihnen die Vorteile vom neuen Kontoschutz Gewerbe und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Ob in der Geschäftsstelle oder im Homeoffice.

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