300 Euro Kinderbonus: Alles, was Sie dazu jetzt wissen müssen

Die Bundesregierung will die durch die Corona-Krise geschwächte deutsche Wirtschaft beleben. Das hat die große Koalition im Rahmen des milliardenschweren Konjunkturpakets beschlossen. Darin ist auch der sogenannte Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind enthalten. Wer hat Anspruch darauf, muss er beantragt werden und wie und wann wird er ausgezahlt?


Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Kinderbonus

 

Was steckt hinter dem Kinderbonus?

Der Kinderbonus soll als Extra-Geld Familien unterstützen, die durch die Corona-Pandemie finanzielle Verluste hinnehmen mussten. Besonders Familien mit Kindern litten unter den Corona-Einschränkungen. Die Kinder konnten wochenlang weder in die Kita noch zur Schule gehen. Viele Menschen hatten durch die Kinderbetreuung Einkommenseinbußen, da sie nur noch eingeschränkt arbeiten konnten. Auch finanzielle Ausfälle durch das Kurzarbeitergeld belastete viele Familien. Der Kinderbonus ist eine einmalige Zahlung von 300 Euro pro Kind als Aufschlag auf das Kindergeld. Auch wenn er grundsätzlich für jedes Kind ausgezahlt wird: Er wird vor allem Familien mit geringen und mittleren Einkommen zugutekommen. Das Geld soll gleichzeitig die Kaufkraft von Familien und somit die Wirtschaft ankurbeln, wie Familienministerin Franziska Giffey (SPD) am Montag im „ARDMorgenmagazin“ sagte.

 

Wer erhält den Kinderbonus?

Der Kinderbonus wird für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt. Anspruch darauf haben die sorgeberechtigten Personen, die mit den Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Neben den eigenen Eltern können das die Großeltern, Stief- und Pflegeeltern sein. Sie müssen ihren Wohnort entweder in Deutschland, in einem anderen EU-Land, in der Schweiz, Lichtenstein, Island oder Norwegen haben.

 

Wann und wie wird der Kinderbonus ausgezahlt?

Ein genauer Termin für den Kinderbonus steht noch nicht fest. Es ist denkbar, dass er bereits ab Juli kommen wird, wie aus Regierungskreisen zu hören ist. Wie Franziska Giffey mitteilte, wird der Kinderbonus voraussichtlich in drei Raten à 100 Euro zusammen mit dem Kindergeld überwiesen. Das Geld geht also direkt auf das Konto der sorgeberechtigten Person, die auch das Kindergeld erhält.

 

Muss der Kinderbonus versteuert werden?

Ja. Er wird bei der Steuer mit den Kinderfreibeträgen verrechnet. Familien mit hohem Einkommen profitieren daher nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze von der Bonuszahlung. Bei einem Paar mit einem Kind geht Giffey davon aus, dass es bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 90.000 Euro noch vom Kinderbonus profitiert.

 

Muss der Kinderbonus beantragt werden?


Derzeit ist davon auszugehen, dass ein zusätzlicher Antrag nicht erforderlich sein wird. Der Bonus würde zusammen mit dem Kindergeld, das nach der Geburt eines Kindes beantragt werden muss, ausgezahlt. Bekommen Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger auch den Kinderbonus? Ja. Der Bonus wird an alle ausgezahlt. Anders als beim Kindergeld, das mit dem Regelsatz verrechnet wird, profitieren auch sorgeberechtigte Personen, die von Hartz IV oder Sozialhilfe leben, vom Kinderbonus. Das Extra-Geld wird ihnen in diesem Fall nicht von der Grundsicherung abgezogen. Auch Hartz-IV-Empfänger werden wohl keinen Antrag stellen müssen. Ihre Regelsätze werden dementsprechend angepasst.

 

Was gibt es noch?

Alleinerziehende trifft die Corona-Krise wegen des höheren Betreuungsaufwandes und der damit verbundenen Aufwendungen besonders stark. Sie sollen zusätzlich zum Kinderbonus durch eine weitere Änderung durch das Konjunkturpaket unterstützt werden. Für die Jahre 2020 und 2021 wird der Entlastungsbeitrag, der Betrag, den sie zusätzlich von der Steuer abziehen können, von 1.908 auf 4.000 Euro angehoben. Neben dem Kinderbonus für Familien sollen im Rahmen des Konjunkturpakets Milliarden zusätzlich in Kitas, Ganztagesschulen, Ganztagesbetreuung und Ausbildungsplätze investiert werden.
(Stand: 08.06.2020)