Im Aufschwung droht die Insolvenz

Sparkasse Passau - Ludwig Fuller


Nicht zu lange zögern mit der Beantragung von Liquiditätshilfekrediten

Die Welt, Deutschland und unsere Region Niederbayern erleben gerade die schwerste Krise seit dem zweiten Weltkrieg. Corona bedingte Ausgangssperren, Produktionsstopps von heute auf morgen, unterbrochene Lieferketten und eine große Verunsicherung bei den Menschen, mit Auswirkungen auf ihr Ausgabeverhalten sind die Folge. Wann sich wieder halbwegs „Normalität“ einstellen wird, bleibt abzuwarten. Volkswirte sind sich uneinig, wenn es darum geht, die Folgewirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland vorherzusagen. Was sich aber schon deutlich zeigt ist, dass Branchen sehr unterschiedlich stark betroffen sind und weiter sein werden.


Das alles hat natürlich gravierende Folgewirkungen für die Ertragslage und Liquiditätslage unserer Unternehmen. Gott sei Dank haben viele in den vergangenen 10 Jahren nach der Finanzmarktkrise gut und erfolgreich gewirtschaftet. Die Eigenkapitalquoten sind deutlich (im Schnitt um mehr als 10 %) gestiegen und die meisten Betriebe konnten sich Liquiditätspolster aufbauen. Aber trotz schneller und guter Soforthilfen des Staates, Steuerstundungen, Kurzarbeitergeld und anderen Hilfsmaßnahmen werden diese Liquiditätspolster schnell aufgebraucht. Und es ist unklar, wie der Wiederanlauf von statten gehen wird. Wird es schnell gehen, oder bleiben die Einschränkungen noch länger? Und vor allem stellt sich die Frage, wann die Kauflaune bei den Verbrauchern wieder zurückkehrt, das insbesondere vor dem Hintergrund zu erwartender Gehaltseinbußen in Folge der Kurzarbeit bzw. im schlimmsten Fall sogar Arbeitslosigkeit.

In dieser schwierigen Gemengelage nun eine halbwegs plausible Liquiditätsplanung zu erstellen, die ja auch die Grundlage bildet um öffentliche Förderkredite bei den Sparkassen und Banken beantragen zu können, ist für viele Unternehmen eine Herausforderung. Und das ist gut nachvollziehbar.

Dabei ist eines klar: Richtig Geld bzw. Liquidität wird dann benötigt, wenn die Produktion wieder anläuft, die Geschäfte wieder öffnen – also dann wenn der Aufschwung losgeht. Es werden wieder mehr Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe benötigt. Die von den Abnehmern erwartete schnelle Lieferbereitschaft führt bei besserer Auftragslage zwangsläufig wieder zu einer höheren Vorratshaltung bei Fertigwaren. Und die Kunden werden, weil im Regelfall ja selbst knapp bei Kasse, ihre Zahlungen weit hinauszögern und Zahlungsziele ausnutzen. All das kostet zusätzliche Liquidität.

Unser Credo der Stunde ist, mit der Beantragung von Liquiditätshilfedarlehen nicht zu lange zu zögern. Denn der Unternehmer sollte sich wenn es wieder (hoffentlich bald) richtig los geht, voll auf sein Geschäft konzentrieren können, strategische Weichenstellungen vornehmen um schnell wieder Erfolg zu haben, kurzum den Kopf frei haben für sein Geschäft und sich nicht um die Liquiditätssicherung kümmern müssen. Für die Sicherstellung der Liquidität ist jetzt der richtige Zeitpunkt.

 

Was empfehlen wir also?

Unternehmer sollten zeitnah einen konservativen bzw. vorsichtigen Liquiditätsplan für die nächsten 12 Monate erstellen. Dabei eher von einem langsamen Wiederanlauf ausgehen um tendenziell auf der sicheren Seite zu sein. IHK, Handwerkskammer, Steuerberater und Sparkassen und Banken helfen dabei wenn es Unklarheiten gibt. Diese Empfehlung kommt nicht von irgendwo her, denn Sparkassen und Banken müssen feststellen, dass trotz hoher Betroffenheit von der Krise bislang noch sehr zögerlich mit der Beantragung der Förderdarlehen umgegangen wird.


Was sind Gründe für dieses Zögern, die wir in den Gesprächen wahrnehmen:

  1. Wie soll ich planen, ich weiß ja nicht wie schnell die Geschäfte wieder anlaufen?
  2. Ich habe doch nur einen „Schuss“ frei  bei der Beantragung von öffentlichen Förderdarlehen
  3. Wenn ich zu wenig beantrage kann ich nicht mehr nachbeantragen
  4. Wenn ich zu viel beantrage, dann schleppe ich Kredite die ich nicht brauche, aber verzinsen muss, die nächsten Jahre mit mir mit
  5. Ich kann den Kredit der Förderbanken ja nicht vorzeitig zurückzahlen bzw. nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung


Diese Fragen oder Sorgen lassen sich gut in den Griff bekommen.

  1. Optimaler Weise sollte ein Unternehmer drei verschiedene Wiederanlaufszenarien „in der Schublade“ haben – je nachdem wie es kommt kann dann reagiert werden – was die Beantragung von Liquiditätshilfedarlehen angeht raten wir dazu, den eher konservativen Plan bei der Sparkasse/Bank vorzulegen
  2. Wenn sich die unterstellten Annahmen für den Liquiditätsplan ändern, weil eben der Wiederanlauf doch länger dauert, kann in den meisten Förderprogrammen jederzeit ein zweiter oder auch dritter Antrag „nachgeschoben“ werden. In einzelnen Förderprogrammen sind dabei selbstverständlich in Summe die Höchstförderbeträge zu beachten    
  3. Wie bereits unter 2) dargestellt kann über einen zweiten oder dritten Antrag zu den dann gültigen Bedingungen nachbeantragt werden
  4. Beträge die „Gott sei Dank“ nicht benötigt und damit nicht abgerufen werden, können jederzeit kostenfrei an das Förderinstitut (Kfw bzw. LfA) zurückgegeben werden
  5. Sparkassen, Banken, IHK und sonstige Verbände sind  in enger Abstimmung mit der Kfw bzw. LfA um zu erreichen, dass eine vorzeitige kostenfreie Rückzahlung von ausgezahlten Förderdarlehen zur Liquiditätssicherung doch möglich ist – das Ergebnis bleibt abzuwarten

Es gibt also unseres Erachtens viele, oder anders gesagt  n u r  Gründe, die dafür sprechen, die Liquidität frühzeitig zu sichern um „safe“ zu sein und den Kopf als Unternehmer frei zu haben für das Geschäft.

Und wichtig ist uns Sparkassen und Banken immer, dass wir frühzeitig in konstruktive Gespräche mit unseren Kunden kommen um zeitlich bei der Beantragung der öffentlichen Förderkredite nichts über das Knie brechen zu müssen.


Weil uns liegt gemeinsam mit den Unternehmerinnen und Unternehmern aus unserer Region sehr viel daran, dass wir gemeinsam gut „da durch“ kommen.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Ludwig Fuller
Vorstandsmitglied Sparkasse Passau